Vergütung

Unsere Zahnarztpraxis behandelt gesetzliche Versicherte, Privatpatienten und Selbstzahler.
 

  1. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnen wir unsere Leistungen direkt über Ihre Krankenkasse ab. Bringen Sie hierfür bitte Ihre Versichertenkarte mit. Wünschen Sie Leistungen, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, erhalten Sie für diese vorab einen schriftlichen Heil- und Kostenplan. Eine Behandlung wird erst durchgeführt, wenn Sie diesem zustimmen. Sie erhalten dann eine Rechnung. Diese können Sie auch bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen, sofern Sie eine besitzen.
  2. Für Privatpatienten gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie erhalten zunächst einen Kostenvoranschlag über die geplante Behandlung und nach deren Durchführung eine Rechnung. Diese können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Höhe der Erstattung durch Ihre Versicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.
  3. Als Selbstzahler tragen Sie alle Behandlungskosten persönlich. Abrechnungsgrundlage ist die GOZ.

 

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