Für Patienten mit geringem Einkommen hat der Gesetzgeber Sonderregelungen getroffen. Betroffene erhalten bei der Regelversorgung mit Zahnersatz von jeder gesetzlichen Krankenkasse eine Erstattung in Höhe von 100 Prozent. Dies gilt auch bei der Versorgung mit Zahnkronen und festsitzenden Brücken.
Arbeitslose Patienten, Teilzeitkräfte, Auszubildende, Studenten sowie Rentner sind am häufigsten betroffen. Entscheidend hierbei ist das jeweilige aktuelle monatliche Bruttoeinkommen (siehe Tabelle 2021).
Anzahl der Personen | Betrag in € |
1 Person, z.B. Alleinstehende(r) | 1316,00 |
2 Personen (z. B. Ehepartner oder Mutter/Vater mit 1 Kind) | 1809,50 |
jede weitere zusätzliche Person (z. B. die zu versorgenden Großeltern oder ein weiteres Kind) | 329,00 |
In einigen Fällen wird Ihr persönliches Bruttoeinkommen über diesen Einkommensgrenzen liegen, wobei dann folgende Faustregel anzuwenden ist:
Errechnen Sie den Betrag, mit dem Sie die monatliche Einkommensobergrenze überschreiten, und multiplizieren diesen Betrag mit dem Faktor 3. Die daraus resultierende Summe ist identisch mit der maximalen Höhe Ihres persönlichen Eigenanteils beim Zahnersatz (Regelversorgung).
Beispiel:
Sie überschreiten monatlich die gesetzlich vorgegebene Grenze um 100 Euro. Unabhängig vom Umfang des Zahnersatzes liegt Ihre persönliche Grenze automatisch bei einmalig 300 Euro für die komplette Regelversorgung.