Eine Vollnarkose beim Zahnarzt kann in bestimmten Fällen nicht nur sinnvoll, sondern oft die einzige Möglichkeit sein, eine Zahnbehandlung durchzuführen. Eine sorgfältige Planung und hohe Behandlungsqualität sind entscheidend, um möglichst alle notwendigen Eingriffe in einer Sitzung unter Vollnarkose abzuschließen. Unsere Zahnarztpraxis bietet über einen spezialisierten Standort nahe Essen verschiedene Zahnbehandlungen unter Vollnarkose an.
Autor: Dr. med. dent. Boris Francki M.Sc.
Letzte Aktualisierung: 30. Juni. 2025
Eine Vollnarkose, auch als Allgemeinanästhesie bekannt, versetzt den Patienten in einen künstlichen Tiefschlaf. Dabei werden das Bewusstsein und das Schmerzempfinden vollständig ausgeschaltet. Der Anästhesist führt die Vollnarkose durch eine Kombination von Medikamenten herbei und überwacht sie kontinuierlich. Diese Methode ermöglicht es, medizinische Eingriffe durchzuführen, ohne dass der Patient Schmerzen verspürt oder etwas von der Behandlung mitbekommt – dies gilt auch für Zahnbehandlungen.
Umfragen zufolge leiden bis zu 35 % aller Patienten unter Zahnarztangst, während etwa 15 % eine ausgeprägte Dentalphobie haben, die eine normale Behandlung unmöglich macht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Situationen, in denen eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose sinnvoll ist, wie etwa bei komplexen Eingriffen, der Entfernung mehrerer Weisheitszähne oder bestimmten Allergien.
Es gibt verschiedene spezifische Gründe, eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose durchzuführen:
Zusätzlich gibt es Patienten, die eine Behandlung unter Vollnarkose bevorzugen, auch ohne medizinische Notwendigkeit, da sie während des Eingriffs nichts mitbekommen möchten.
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten der Vollnarkose:
Jede Narkoseart hat ihre Vor- und Nachteile. Welche Methode zum Einsatz kommt, wird individuell entschieden, wobei die Wünsche der Patienten berücksichtigt werden. Unsere Zahnarztpraxis in Essen berät Sie hierzu gerne umfassend.
Während einer Vollnarkose schläft der Patient so tief, dass eine künstliche Beatmung erforderlich ist. Für kurze Eingriffe reicht eine Beatmungsmaske, bei längeren Behandlungen wird in der Regel eine Intubation vorgenommen. Beide Verfahren gehören heute zum Standard.
Anästhesie-Vorgespräch
Vor der Vollnarkose findet ein Gespräch mit einem Anästhesisten statt. Hierbei werden mögliche Risiken ausgeschlossen, die richtige Medikation sowie die Narkoseart festgelegt. Die Dosis und Zusammensetzung der Anästhetika hängen von individuellen Faktoren wie Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, Allergien und Lebensstil ab. In besonderen Fällen können zusätzlich ein Blutbild oder ein EKG notwendig sein. Es ist wichtig, die Fragen des Anästhesisten wahrheitsgemäß zu beantworten, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten.
Die Einschlafphase
Die Einschlafphase beginnt häufig mit der Verabreichung eines Beruhigungsmittels oder eines angstlösenden Medikaments (Prämedikation), was vor allem Angstpatienten zugutekommt. Danach wird die Vollnarkose durch ein starkes Schlafmittel eingeleitet. Anschließend erhält der Patient ein Schmerzmittel und gegebenenfalls ein muskelentspannendes Präparat (Muskel-Relaxans).
Die Erhaltungsphase
Während der Behandlung wird der Patient künstlich beatmet. Der Anästhesist überwacht kontinuierlich die Vitalfunktionen und stellt sicher, dass die Schlaftiefe durch gezielte Dosierung der Narkosemittel konstant bleibt.
Das Aufwachen
Nach der Behandlung werden die Anästhetika reduziert, sodass der Patient im Aufwachraum langsam zu Bewusstsein kommt. Der gesamte Eingriff bleibt für den Patienten wie ein tiefer Schlaf, an den er sich nicht erinnert. Nach einer kurzen Ruhephase kann der Patient in Begleitung nach Hause entlassen werden.
Die Risiken einer Vollnarkose beim Zahnarzt sind für gesunde Menschen gering. Dank moderner Medizin gilt die Allgemeinnarkose heute als sicheres Verfahren, und millionenfache Anwendungen haben Zweifel an ihrer Sicherheit entkräftet. Lediglich im hohen Alter oder bei bestimmten Vorerkrankungen kann ein erhöhtes Risiko bestehen. Solche Ausnahmefälle werden jedoch im Anästhesie-Vorgespräch durch einen Facharzt gründlich abgeklärt.
Frühere Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Erbrechen (PONV = postoperative nausea and vomiting), die insbesondere bei der klassischen „Gasnarkose“ auftraten, sind heute äußerst selten. Verbesserte Narkosemittel, die häufig intravenös verabreicht werden, haben dieses Risiko erheblich reduziert. Bei TIVA-Vollnarkosen (total intravenöse Anästhesie) treten diese Nebenwirkungen gar nicht mehr auf. Falls sie dennoch vorkommen, können sie mit Medikamenten gut behandelt werden.
Weitere mögliche Symptome nach dem Aufwachen sind Müdigkeit, Schwäche, Benommenheit oder Schwindel. Diese verschwinden in der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei TIVA-Narkosen oft sogar schneller.
Ein äußerst seltenes Risiko ist die sogenannte Aspiration – das Eindringen von Mageninhalt in die Luftröhre. Dieses Risiko ist beim Zahnarzt besonders gering, da die Behandlung gut geplant wird und der Patient nüchtern erscheint. Der Einsatz einer Larynxmaske trägt ebenfalls zur Sicherheit bei.
Auch das Risiko von Zahnschäden durch eine Intubation ist bei einer Vollnarkose in der Zahnarztpraxis minimal, da entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
In sehr seltenen Fällen kann es zu allergischen Reaktionen auf Narkosemittel kommen. Diese sind jedoch gut behandelbar. Vorübergehende Halsschmerzen und Heiserkeit, die durch eine Reizung der Rachenschleimhaut bei der Intubation entstehen können, klingen meist nach etwa 48 Stunden ab.
Eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt ist in bestimmten Fällen ausgeschlossen, darunter:
Jeder Anästhesist ist grundsätzlich in der Lage, eine sichere Vollnarkose durchzuführen. Unterschiede in der Qualität zeigen sich jedoch in der Wahrnehmung des Patienten, insbesondere beim Aufwachen. Entscheidend sind dabei die individuell angepasste Wahl der Narkotika, die richtige Kombination der Wirkstoffe, die Dosierung sowie die gewählte Art der Vollnarkose. Erfahrene Anästhesisten und ein eingespieltes Team bieten hierbei oft Vorteile.
Wichtiger als die Narkose selbst ist jedoch eine gründliche OP-Planung durch den behandelnden Zahnarzt. Ziel sollte es sein, alle notwendigen Zahnbehandlungen in einer einzigen Sitzung durchzuführen. Diese sollten sorgfältig geplant und auf einem hohen Behandlungsniveau ausgeführt werden, um weitere Termine zu vermeiden.
Alternativen zur Vollnarkose in der Zahnmedizin umfassen Lachgas, klassische Sedierung oder intraossäre Anästhesie.
Die Kosten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Vollnarkose medizinisch notwendig ist, etwa in den folgenden Fällen:
Voraussetzung ist zudem, dass die geplante zahnmedizinische Behandlung zu den kassenärztlichen Leistungen gehört.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Vollnarkose häufig ganz oder teilweise, abhängig vom jeweiligen Tarif. Das Gleiche gilt für Zahnzusatzversicherungen.
Die Kostenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die bundesweit einheitlich gilt. Faktoren wie die Art der Vollnarkose, Medikation, Behandlungsdauer und individuelle Befunde bestimmen die genauen Kosten. Eine präzise Kostenaufstellung ist erst im Rahmen des Anästhesie-Vorgesprächs möglich.
Unsere Praxis „Die Zahnärzte am Limbecker Platz“ bietet zahnmedizinische Eingriffe unter Vollnarkose, und offeriert diese sogar über einen spezialisierten Standort bei Essen. Dabei profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:
Interessieren Sie sich für eine Behandlung unter Vollnarkose? Gerne beraten wir Sie in unseren Standorten in Essen.
*s. Garantiebedingungen