Zahnheilkundegesetz, Heilberufsgesetz NRW, Gebührenordnung für Zahnärzte, Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Seite “recht.nrw.de” eingesehen werden.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung aller Behandler und Behandlerinnen lautet Zahnarzt bzw. Zahnärztin, die Berufsbezeichnungen wurden verliehen in Deutschland.
Aus standesrechtlichen Gründen verweisen wir darauf, dass das kostenlose Angebot dieser Website nur für Patienten unserer Zahnarztpraxis bestimmt ist. Die dargestellten Behandlungsverfahren können theoretisch von jeder Zahnarztpraxis angeboten werden und stellen nicht grundsätzlich die einer einzelnen Zahnarztpraxis dar. Alle auf diesen Seiten vermittelten Informationen betreffen prinzipiell weltweit verfügbare Behandlungskonzepte und dienen der medizinischen Aufklärung von Patienten. Mit diesem Wissen können Patienten bei jedem Zahnarzt ihres Vertrauens um eine entsprechende Behandlung oder Beratung nachfragen.